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SPD-Ortsverein-Erkelenz.

Antrag zur Einrichtung einer/s Behindertenbeauftragten :

Ratsfraktion

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz hat jetzt einen Antrag zur Einrichtung einer/s Behindertenbeauftragten gestellt.

Die Verwaltung soll damit beauftragt werden, eine Satzung gem. § 13 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen - BGG NRW - zu entwerfen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Diese Satzung soll mindestens
1. die Ziele der Stadt Erkelenz hinsichtlich der gleichberechtigten Teilhabe der behinderten
Menschen beschreiben,
2. die Einrichtung eines/ einer ehrenamtlichen Behinderbeauftragten (BehB) umfassen,
3. die Rolle, die Aufgaben, die Rechte und Pflichten eines/ einer ehrenamtlichen
Behinderbeauftragten definieren,
4. das Verfahren zur Zielvereinbarung mit entsprechenden anzuerkennenden Verbänden
(§§ 4 und 5 GG NRW) beschreiben.

Hierzu sollten folgende Grundsätze für die/den BehB gehören:
1. Vertretung der Belange Behinderter gegenüber Rat und Verwaltung.
2. Beteiligung bei allen Bauplanungen und –handlungen der Stadt.
3. Die/der BehB soll beratendes Mitglied des Ausschusses für Umwelt und
Soziales sein und das Recht haben, an allen Fachausschuss- und Bezirksausschusssitzungen
als Sachverständige/r für die Belange Behinderter beratend teilzunehmen

In der Begründung des Antrags der SPD Erkelenz heisst es:

Nach § 13 BGG NRW ist die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung auf örtlicher Ebene eine Aufgabe von wichtiger Bedeutung für die Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen. Näheres sollen die Gemeinden und Gemeindeverbände durch Satzung regeln.
Die Verwirklichung der Ziele des BGG NRW hängt maßgeblich davon ab, wie das alltägliche Zusammenleben der Menschen mit und ohne Behinderung gestaltet wird. Dabei kommt den Gestaltungsmöglichkeiten auf der örtlichen Ebene eine besondere Aufmerksamkeit zu. Viele Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen - wie auch in der näheren Umgebung von Erkelenz - haben sich dieser Verantwortung bereits angenommen. Stellvertretend können hier etwa die Städte Übach-Palenberg, Korschenbroich, Neuss oder auch Würselen genannt werden.
Die Stadt Erkelenz gehört noch nicht dazu.
Insofern besteht Nachholbedarf.

 

Kommentare :

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Antrag zur Einrichtung einer/s Behindertenbeauftragten

Sehr geehrte Damen und Herren,
als betroffener Bürger der Stadt Erkelenz möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie den Antrag zur Einrichtung einer/s Behindertenbeauftragten gestellt haben. Ich hoffe, dass dieser Antrag schnellsten Umgesetzt wird.

Freundlichen Grüßen

Norbert Voigt

Autor: Norbert Voigt, Datum: 08.04.2010


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